Kostenerstattung für Fitnesstraining – so funktioniert es

Welche Art von Fitnesskursen bzw. Personal Training bezahlen die Krankenkassen?
Gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse?
Wieviel bezahlen sie? Alles oder nur einen Teil?
Bezuschussen oder bezahlen Krankenkassen auch eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio?
Bezahlen oder bezuschussen Krankenkassen auch 1:1 Trainings mit Personal Trainern?
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wo finde ich die Formulare für die Abrechnungen?
Fazit

Jetzt mal Klartext: Zahlt meine Krankenkasse mein Fitnesstraining oder zahlt sie nicht? Diese Frage stellen sich viele zu Recht. Erstens, weil das Training ja zu einer besseren Gesundheit beiträgt und deshalb im Sinne der Krankenkasse sein müsste. Und zweitens, weil man immer mal wieder hört, dass die Kassen durchaus solche Kosten übernehmen.

Aber der Teufel liegt wie so oft im Detail. Welche Krankenkasse zahlt wann? Gilt das nur für private oder gesetzliche Krankenkassen? Und wenn Kosten übernommen werden: Bis zu welcher Höhe? Das sind nur die grundsätzlichsten Fragen. Denn es geht ja noch um den bürokratischen Weg und manch anderes. Hier bekommt ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Krankenkassenzuschüsse für Präventionsmaßnahmen im Bereich Fitness.
Welche Art von Fitnesskursen oder Personal Training bezahlen die Krankenkassen?

Mittlerweile bezuschussen die Krankenkassen sehr viele Kurse rund um das Thema Gesundheit. Dazu gehören im Bereich Fitness zum Beispiel Gymnastikkurse, Wirbelsäulentraining, Rückenschule, Pilates, Yoga, Zirkeltraining und vieles mehr. Und es kommen immer wieder neue Trainingsarten hinzu.

In jedem Fall muss es sich dabei um einen abgeschlossenen Kurs handeln, das heißt, er muss ein Thema haben und eine begrenzte Anzahl von Stunden. Neben Kursen gibt es Kompaktseminare über beispielsweise zwei, drei Tage als eine Variante der bezuschussten Angebote.

Wichtig: Ob gezahlt wird oder nicht, hängt maßgeblich davon ab, welche Qualifikation der jeweilige Trainer hat. In der Regel setzen die Kassen eine große Ausbildung wie zum Beispiel zum Sportwissenschaftler voraus und zusätzlich eine Spezifizierung wie zum Beispiel Rückenschule. All dies gilt auch für die Kostenübernahme nach Paragraf 20.

Alle Kurse, die erstattet werden sind gelistet bei Zentrale Prüfstelle für Prävention. Hier werden Trainer und ihre Trainingskonzepte geprüft und freigegeben. Ein Blick auf diese Seite führt also weiter, wenn man nach einem Training sucht, zu dem die gesetzlichen Krankenkassen etwas dazu bezahlen.
Gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse?

Zunächst einmal: Die privaten Krankenkassen bezuschussen Präventionsmaßnahmen im Bereich Fitness in aller Regel gar nicht. In diesem Punkt fährt man also als gesetzlich Versicherter besser. Nur die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für diese Maßnahmen. Dabei gibt es unter den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Leistungen kaum Unterschiede.
Wieviel bezahlen sie? Alles oder nur einen Teil?

Alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten mindestens 75 € pro Kurs bei maximal zwei Kursen jährlich. Die beiden Kurse pro Jahr sollten unterschiedliche Themen haben. Einige Kassen übernehmen deutlich höhere Kosten. Es lohnt sich also in jedem Fall ein Anruf bei der Krankenkasse, um die genaue Höhe zu erfahren. Die Grundregel lautet derzeit, die gesetzlichen Krankenkassen dürfen maximal 80 Prozent der Kosten für das entsprechende Training übernehmen. In der Praxis sieht es aber anders aus: Die Leistungen mancher Kassen gehen sogar über diese 80 Prozent hinaus.
Bezuschussen oder bezahlen Krankenkassen auch eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio?

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nicht, auch nicht teilweise. Allerdings kann man für die Bonushefte der gesetzlichen Krankenkassen Punkte sammeln, wenn man entsprechende Kurse besucht hat. Damit belohnen Krankenkassen die Eigeninitiative zu Gunsten der Gesundheit.
Bezahlen oder bezuschussen Krankenkassen auch 1:1 Trainings mit Personal Trainern?

Bislang übernehmen die Krankenkassen keine Kosten für ein Personal Training.
Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Abrechnung bzw. Kostenerstattung wird formal recht einfach abgewickelt. Teilnehmer gehen mit den Kosten für einen Kurs in Vorleistung, sie bezahlen das Training also erst einmal selbst. Am Ende des Kurses erhält man von dem Trainer eine Bescheinigung, die nachweist, dass man an mindestens 80 Prozent des Kurses auch wirklich teilgenommen hat.
Wo finde ich etwaige die Formulare für die Abrechnungen?

Der Versicherte muss keine Formulare zur Kostenerstattung bei den Krankenkassen anfordern. Der Trainer des jeweiligen Kurses gibt dem Kursteilnehmer am Ende des Kurses eine Bestätigung über seine Teilnahme (des dazu oben).
Fazit

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine Vielzahl von präventiven Fitnesskursen. Es ist relativ einfach zu klären, für welche Trainer und Kurse dieses Angebot der Krankenkassen gilt. Es lohnt sich also, das Thema Kostenerstattung durch die Krankenkassen in Angriff zu nehmen.

Autor: Maike Canzler

Jetzt kommentieren

Erlaubtes XHTML: <strong> <em> <a href="" title="">


nach oben