AGB’s Personal Training

§ 1 Leistungsgegenstand/ Training

1.1 Maike Canzler verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings-und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings-und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings-und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 oder 90 Minuten.
1.5 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
1.6 Der Beginn der Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check durch Maike Canzler möglich.

§ 2 Sonstige Leistungen

2.1 Maike Canzler steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo. –Sa. Zwischen 6.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings-und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung.

§ 3 Kosten

3.1 Die Kosten für ein 60 minütiges Einzeltraining (Personal Training) betragen netto 90,-€, für eine 90 minütige Trainingseinheit 130,-€. Zweier-, Dreiertraining mit Aufpreis.
3.2 Die Kosten für die An-und Abfahrt werden mit 0,50€ proKilometer in Rechnung gestellt 3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Sonstige Kosten

4.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Klient erhält von Maike Canzler Ende des Monats eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 5,-€ erhoben.Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.

§ 6 Haftung

6.1 Maike Canzler schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen-und/ oder Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
6.2 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Maike Canzler, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
6.3 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Maike Canzler werden bereits gezahlte Trainingseinheiten gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Maike Canzler gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Maike Canzler hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings-und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefonoder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Diese AGB gelten kundenseitig nach Auftragserteilung als akzeptiert

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